MSA Fachbeitrag - Zertifizierte Schutzwirkung

Heutzutage verfügt jede PSA nach Richtlinie 89/686/EWG über eine „EG"-Konformitätserklärung und/oder Baumusterprüfbescheinigung. Intensive Prüfungen und vorgeschriebene Leistungsanforderungen in der jeweiligen Norm bestätigen die Schutzwirkung der PSA Kategorie II/III. In der Praxis wird deutlich, dass einige PSA vom Träger unsachgemäß verwendet oder verändert wird.

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