Motorsägenlehrgang - Modul B
(DGVU-I 214-059 u. Vorschriften des KWF)
Stehendes Holz nach DGUV Modul B:
Teilnahmevorraussetzung (spätestens zum B-Kurs-Praxisteil):
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
- Eignungs-und Tauglichkeitsuntersuchung durch einen Arbeitsmediziner. Diese Bescheinigung ist unbedingt vor Lehrgangsbeginn vorzulegen
- Vollständige Schutzausrüstung ist mitzubringen, bestehend aus:
- Helm mit Gesichts-/ Gehörschutz,
- Schnittschutzhose
- Schnittschutz-Stiefel bzw. Schnittschutzschuhe
- Arbeitshandschuhe
Ohne vollständig vorhandene Schutzkleidung darf nicht gesägt werden. Mindestalter 18 Jahre.
Inhalt:
- Fällen und Aufarbeiten von Bäumen über 20cm Brusthöhendurchmesser
- Einsatz von Seilwinden
- Sicherheitstechnische Beurteilung von Bäumen
- Unfallverhütungsvorschrift für Baumarbeiten